Geltungsbereich, Änderung der AGB
Private Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diese im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handeln.
Gewerbliche Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des
jeweiligen Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Entgegenstehende
allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. Die vorliegenden AGB können jederzeit auf der Internetseite
eingesehen werden.
WIDESCREEN FILMS ist berechtigt, die vorliegenden AGB sowie sämtliche weitere Vertragsbestandteile jederzeit zu ändern. Entsprechende Änderungen werden vor in Kraft treten dem Auftraggeber mitgeteilt. Der Auftraggeber kann innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntwerden schriftlich widersprechen. Widerspricht er nicht, gelten die Änderungen als angenommen.
Vertragsschluss
Verträge zwischen WIDESCREEN FILMS und dem Auftraggeber kommen erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, die auch per eMail erfolgen kann. Aus dieser ergibt sich auch der Leistungsumfang, den WIDESCREEN FILMS zu erbringen hat. Dies basiert auf einem ausführlichen Briefing und einer Leistungsbeschreibung, die der Auftraggeber unaufgefordert vor der Auftragsbestätigung WIDESCREEN FILMS zur Verfügung stellt. Bei den in unserem Werbe- oder Onlineauftritt genannten Preisen, handelt es sich um unverbindliche Angebote – verbindliche Preisangaben werden erst in Einzelgesprächen mit dem Auftraggeber nach der Bedarfsermittlung gemacht.
WIDESCREEN FILMS bestimmt den Einsatz der Mitarbeiter nach Verfügbarkeit und behält sich das Recht vor, eventuell notwendigen Austausch vorzunehmen oder im Einzelfall an einen Kooperationspartner abzutreten.
Preise & Zahlungsbedingungen
Unsere Preise sind in Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt. Die kalkulierte Arbeitszeit pro Drehtag beträgt max. 10 Stunden. Ein voller Drehtag beginnt ab der 6. Stunden. Wetterbedingte Verschiebungen sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Die dafür angefallenen Zusatzkosten werden nachberechnet. Das gleiche gilt auch für zusätzlich erforderliche Drehtage, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von WIDESCREEN FILMS zurückzuführen sind. In dem Fall kann der Auftraggeber keinen Ersatz von anfallenden Reisekosten oder Verdienstausfall geltend machen. Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich den Abschluss einer bestimmten Versicherung, so hat er dies spätestens bei der Auftragsbestätigung WIDESCREEN FILMS mitzuteilen und die Kosten hierfür zu tragen.
WIDESCREEN FILMS ist im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig. Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen (örtliche Abgaben, Sozialleistungen, Gema-Gebühren, …) sind vom Auftraggeber zu tragen.
Soweit nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsweise:
50% des vereinbarten Honorars bei Auftragserteilung
50% des vereinbarten Honorars nach Abnahme
Private Kunden: die Rechnungsstellung erfolgt unverzüglich nach Erhalt der Auftragsbestätigung. 50% des Rechnungsbetrages sind 7 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen. Die restlichen 50% nach Erbringung der Leistung.
Gewerbliche Kunden: die Rechnungsstellung erfolgt unverzüglich nach Erhalt der Auftragsbestätigung. 50% des Rechnungsbetrages sind 7 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen. Die restlichen 50% nach Erbringung der Leistung. bzw. Übergabe des Masters. In Einzelfällen behält sich WIDESCREEN FILMS vor, von dieser Bedingung abzuweichen und je nach Art und Umfang eine höhere Vorauszahlung zu berechnen (z.B. aufgrund von Reisekosten).
Wird die Vorauszahlung nicht fristgerecht erfüllt, kann die Produktion von WIDESCREEN FILMS nicht begonnen oder fortgesetzt werden. Dies kann auch eine Einstellung der Produktion nach sich ziehen.
Wird die Restrate nicht fristgerecht erfüllt, kann die fertige Produktion von WIDESCREEN FILMS einbehalten und/oder eingestellt werden.
Eigentumsvorbehalt und Übergang Rechte
Alle gelieferten Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars Eigentum von
WIDESCREEN FILMS. Erst nach vollständiger Bezahlung gehen die Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über. In einem gesonderten Vertrag zur Übertragung der Nutzungsrechte, wird dem Erwerber gegenüber definiert, ob es sich bei der Übertragung um einfache, ausschließliche oder eingeschränkte Ausschließlichkeit in Bezug auf die Nutzungsrechte handelt. Weiter wird definiert, wie das Werk räumlich und zeitlich genutzt werden darf.
Der Auftraggeber darf sich beliebig viele Kopien für eigene Zwecke herstellen, insofern er sich an das übergebene Datenformat hält und ein Copyright-Vermerk von WIDESCREEN FILMS auf dem Datenträger sichtbar ist. Änderungen an dem fertigen Filmwerk bedürfen der schriftlichen Freigabe von WIDESCREEN FILMS. Etwaige Musiklizenzen werden im Auftrag des Auftraggebers gekauft und bei Abgabe des Projektes dem Auftraggeber übergeben. Bei privaten/internen Vorführungen können auch Gema-lizensierte Stücke verwendet werden, dessen Rechte und Liszensen nicht erworben wurden und somit der Film auch nur privat/intern präsentiert werden darf.
Lieferzeiten und Termine
Alle von WIDESCREEN FILMS genannten Liefertermine sind keine Fixtermine, werden aber bestmöglich eingehalten. In Fällen höherer Gewalt oder Verzögerungen durch Zulieferer, verschieben sich die vereinbarten Termine um die Dauer der Behinderung. Dauert diese Behinderung länger als 3 Monate an und hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist gesetzt, so ist er berechtigt hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teilbereiches vom Vertrag zurückzutreten.
Sollte der vereinbarte Abnahmezeitpunkt (Deadline) vom Auftraggeber nach vorne oder hinten verschoben werden, kann es zu Zusatzkosten bzgl. Expressanlieferung (i.d.R. 10% der Netto Herstellungskosten) oder längerer Speicherung der Projektdaten kommen. Von spontanen Fertigstellungen und Übergaben sehen wir ab.
Produktabnahme
Im Rahmen der Abnahme werden eventuelle Korrekturen des Auftraggebers protokolliert und zeitnah an WIDESCREEN FILMS gesendet. Die erste Korrekturschleife ist kostenfrei, sofern sie nicht durch den Auftraggeber verschuldet wurde und grundlegende konzeptionelle Änderungen vorgenommen werden. Kostenpflichtige Änderungen werden nach dem aktuellen Stundensatz abgerechnet. Nach erfolgter Abnahme seitens des Auftraggebers, darf WIDESCREEN FILMS das fertige Werk zu eigenen Werbezwecken (z.B. Internetseite, Demoband) nutzen. Die Anmeldung zu Festivals ist durch WIDESCREEN FILMS sowie durch den Auftraggeber möglich. Anmeldegebühren zahlt der jeweilige Initiator. Diesen Bestimmungen kann vor der Auftragserteilung widersprochen werden.
Nach Abnahme gilt das Projekt als abgeschlossen und mit der Übergabe des Werkes, werden auch alle Layouts, Rohmaterial und Fotos nicht länger archiviert. Die über den Auftraggeber gesammelten Daten werden nur für eigene Zwecke zur Fertigstellung des Werkes verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Das Rohmaterial kann gegen eine Gebühr sowie die Kosten für einen externen Datenspeicher an den Auftraggeber übermittelt werden. Das Master wird in der Regel von WIDESCREEN FILMS archiviert. Ein Anrecht auf diese Archivierung seitens des Auftraggebers besteht nicht. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Master nach bestem Wissen und Gewissen zu speichern und ein Backup zu erstellen.
Sollte der Auftrgageber nicht binnen vier Wochen Rückmeldung zur ersten Masterversion geben, kann WIDESCREEN FILMS die Produktion einstellen. Die Honorarkosten werden dem Auftraggeber nicht erstattet.
Haftung
WIDESCREEN FILMS haftet dem Auftraggeber lediglich für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Leichtfahrlässigkeit oder Übernahme von Haftung für Handlung und Arbeitsmaterial von Zulieferern ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Datenverlust des Auftraggebers haftet WIDESCREEN FILMS nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten notwendig ist, jedoch stets nur beschränkt auf den Vertragswert des Einzelvertrages. Für den Verlust von Daten und Programmen haftet WIDESCREEN FILMS insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Im Falle von notwendiger Anmietung von Equipment oder Räumlichkeiten sowie weiterer Dritter tritt WIDESCREEN FILMS nur als „Vermittler“ auf. Vertragspartner des Dritten ist der Auftraggeber.
Vertragsrücktritt
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, sind 20% des vereinbarten Honorars zu entrichten. Beim Rücktritt in der Zeit nach dem 10. Tag vor Drehbeginn, sind 30% des vereinbarten Honorars zu entrichten. Beim Rücktritt in der Zeit nach dem 2. Tag vor Drehbeginn, sind 80% des vereinbarten Honorars zu entrichten.
Die AGBs werden im Rahmen der Vertragsunterschrift durch WIDESCREEN FILMS und dem Auftraggeber gültig.
Gerichtsstand ist München
15.06.2022